Statuten des Spielgruppenvereins Spatzehöck Stettfurt      

 

A.        Name und Sitz und Zweck des Vereins  

Art. 1              

Unter dem Namen „Spielgruppenverein Spatzehöck Stettfurt“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.  

Art. 2              

Der Verein hat seinen Sitz in Stettfurt TG.  

Art. 3              

Der Zweck des Vereins besteht darin, in Stettfurt eine oder mehrere Spielgruppen für Kinder im Vorschulalter zu betreiben und die dazu nötige Organisation sicherzustellen. Der Verein kann zudem Eltern in allgemeinen Erziehungsfragen im Vorschulalter unterstützen und er vertritt gegebenenfalls die Interessen der Kinder im Vorschulalter gegenüber Schule und Behörden.  

Art. 4              

Der Verein kann Mitgliedschaften in Organisationen eingehen, welche gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen.    

 

B.        Mitgliedschaft  

Art. 5              

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen, welche die Anliegen des Vereins unterstützen, werden. Eltern oder Alleinerziehende, welche Kinder in die Spielgruppe schicken, müssen dem Verein beitreten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mitglieder des Vereins leben den Statuten sowie den Beschlüssen der Versammlungen nach. Sie verpflichten sich zudem ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachzukommen.                          

Mitglieder haben das Recht, an Vereinsversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und sie sind an der Vereinsversammlung stimmberechtigt.  

Art. 6              

Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und er ist nur per Ende des Vereinsjahres möglich. Austretende haben den gesamten Mitgliederbeitrag für das laufende Vereinsjahr zu bezahlen.  

Art. 7              

Mitglieder, welche den Interessen des Vereins schaden oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, können durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden. Es besteht keine Rechtsmittelmöglichkeit.    

 

C.        Organe des Vereins  

Art. 8              

Die Organe des Vereins sind: die Vereinsversammlung, der Vorstand, die Revisionsstelle  

 

D.        Vereinsversammlung  

Art. 9              

Die ordentliche Vereinsversammlung findet einmal jährlich statt. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 14 Tage in Voraus unter Angabe der Verhandlungsgegenstände.  

Art. 10            

Mitglieder haben Anträge schriftlich spätestens 3 Wochen vor der Versammlung der/m Präsidentin/en einzureichen.  

Art. 11            

Die Vereinsversammlung beschliesst über die folgenden Vereinsgeschäfte: Abnahme des Protokolls der letzten Vereinsversammlung, Abnahme des Jahresberichtes des Vorstands, Abnahme der Jahresrechnung sowie des Berichts der Revisionsstelle, Festsetzung der Mitgliederbeiträge, Entlastung der Organe, Wahl der/s Präsidentin/en, des Vorstandes und der Revisionsstelle, Behandlung von Anträgen des Vorstandes oder von Mitgliedern, Statutenänderungen, Auflösung des Vereins  

Art. 12            

Wahlen und Abstimmungen finden offen statt. Die Vereinsversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.  

Art. 13            

Das Vereinsjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.    

 

E.        Vorstand  

Art. 14            

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern (Präsident/in, Kassier/in, Aktuar/in). Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sind.  

Art. 15            

Der Vorstand wird von der Vereinsversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst und regelt die Zeichnungsberechtigung.  

Art. 16            

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein nach aussen. Ihm stehen grundsätzlich alle Befugnisse zu, welche nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind.    

 

F.         Revisionsstelle  

Art. 17            

Die Revisionsstelle besteht aus zwei Personen und wird von der Vereinsversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Die gewählten Personen brauchen nicht Vereinsmitglieder zu sein.  

Art. 18            

Die Revisionsstelle prüft die per 31. Juli abgeschlossene Jahresrechnung und legt zuhanden der Vereinsversammlung Bericht ab. Sie kann Anträge zuhanden des Vorstands und der Vereinsversammlung stellen.        

 

G.        Finanzen  

Art. 19           

Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus den Mitgliederbeiträgen. Der Jahresbeitrag wird von der Vereinsversammlung jährlich festgelegt. Die Kosten für den Besuch der Spielgruppen werden separat verrechnet und sind nicht im Jahresbeitrag enthalten.  

Art. 20            

Daneben finanziert sich der Verein aus Spenden und Gönnerbeiträgen von natürlichen und juristischen Personen sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Diese Beiträge begründen keine Mitgliedschaft im Verein.  

Art. 21            

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereins-vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.    

 

H.        Statutenänderungen  

Art. 22            

Statutenänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder bei einer Vereinsversammlung.    

 

I.          Auflösung des Vereins    

Art. 23           

Eine Auflösung des Vereins kann nur anlässlich einer eigens dafür einberufenen Vereinsversammlung beschlossen werden. Diesem Beschluss müssen 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten zustimmen.    

 

J.         Schlussbestimmungen  

Art. 24            

Die vorliegenden Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 26.02.2018 genehmigt worden und treten mit ihrer Genehmigung in Kraft.    

 

Stettfurt, 26.02.2018        

 

Bettina Bollinger                     Kopelia Sommer                    Rebekka Tanner

Präsidentin                             Kassierin                                Aktuarin    

 

Zusatz vom 09.04.2018:  

Der Präsident zeichnet kollektiv zu zweien mit dem Kassier. Für Bankangelegenheiten ist der Kassier mit Einzelunterschrift zum Handeln berechtigt.        

 

Bettina Bollinger                     Kopelia Sommer                    Rebekka Tanner